Bei der Kurzzeitpflege werden die Kosten für eine stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim bis zu acht Wochen im Kalenderjahr bis zu einem Betrag von 1612 € übernommen. Übernahmefähig
sind die pflegebedingten Kosten.
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind selbst aufzubringen. Leistungsgründe können die Entlassung aus dem Krankenhaus oder eine kurzfristig erhöhte Pflegebedürftigkeit
sein (diese Kurzzeitpflege ist also keine selbständige Leistung der Pflegeversicherung, sondern eine zusätzliche Leistung bei bestehender häuslicher Pflege).