Verhinderungspflege

IN KOLBERMOOR

Das können stellvertretend Pflegehilfskräfte, Angehörige, Verwandte, Nachbarn oder Freunde sein. § 39 im Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) regelt Leistungen, Umfang und Kosten der Verhinderungspflege.
Sicher kennen Sie als pflegender Angehöriger die Situation, wenn Sie kurzfristig eine Vertretung für sich brauchen – für ein paar Stunden, Tage oder auch Wochen -, weil Sie wichtige Termine haben, selbst krank sind oder eine kleine Auszeit brauchen. In diesem Fall greift die sog. Verhinderungspflege.

Pflegebedürftige, die von ihren Angehörigen zu Hause versorgt und betreut werden, erhalten Verhinderungspflege, wenn ihre Angehörigen eine Vertretung brauchen.


Ist bei der häuslichen Pflege die private Pflegeperson vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege genannt) für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr und zu dem seit 2015 gültigen Höchstbetrag von 1612 €.

Verhinderungspflege („Ersatzpflege“)


  • Kombinieren: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
  • Wann ist der Antrag zu stellen auf Verhinderungspflege
  • Verhinderungspflege rückwirkend geltend zu machen.
  • Jährliche Kostenübernahme für Verhinderungspflege
  • Jährlicher Anspruch auf bis zu sechs Wochen
  • Keine Kürzung des Pflegegelds bei Verhinderungspflege

Wollen Sie mehr wissen? vereinbaren Sie einen Termin, wir beraten Sie gern.


VERHINDERUNGSPFLEGE Haus Mangfall, Pflegepersonal und Seniorin