Ist bei der häuslichen Pflege die private Pflegeperson vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege genannt) für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr und zu dem seit 2015 gültigen Höchstbetrag von 1612 €.