ÜBERSICHT PFLEGEKOSTEN

HAUS MANGFALL

Der Pflegesatz (Entgelt für Leistungen der Pflege, der medizinischen Behandlungspflege, PSG-II-Zuschlag gem. Landespflegesatzkommission und der sozialen Betreuung) richtet sich nach dem Versorgungsaufwand, den der Bewohner nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit benötigt.

Die Pflegesätze sind in fünf Pflegegrade eingeteilt.

Die Pflegesätze gelten vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 für die allgemeine Pflege sowie die Hausgemeinschaften.

 


DAS TÄGLICHE ENTGELT BETRÄGT


Für Unterkunft

€  12,18

Für Verpflegung

€  13,99


Für die Ausbildungsumlage  Hausgemeinschaft

Für die Ausbildungsumlage  allgemeine Pflege

€    4,30
€    3,97

Für die betriebsnotwendigen Investitionskosten

€  16,06


DER TÄGLICHE PFLEGESATZ BETRÄGT


TÄGLICHE im Pflegegrad 1

€  47,63

TÄGLICHE im Pflegegrad 2

€  70,49

TÄGLICHE im Pflegegrad 3

€  86,66

TÄGLICHE im Pflegegrad 4

€ 103,52

TÄGLICHE im Pflegegrad 5

€ 111,09


DIE ZUZAHLUNGEN DER PFLEGEKASSEN BETRÄGT

MONATLICH

Im Pflegegrad 1

€     125,00

Im Pflegegrad 2

€     770,00

Im Pflegegrad 3

€  1.262,00

Im Pflegegrad 4

€  1.775,00

Im Pflegegrad 5

€  2.005,00


Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI der Pflegekassen ab vollstationärer Aufnahme:


bis zu 12 Monaten

     5 %

mehr als 12 Monaten

25 %

mehr als 24 Monaten

45 %

mehr als 36 Monaten

70 %


EINZELZIMMERZUSCHLAG

Der Zuschlag für ein Einzelzimmer beträgt € 10 - pro Tag.