Der Pflegesatz (Entgelt für Leistungen der Pflege, der medizinischen Behandlungspflege, PSG-II-Zuschlag gem. Landespflegesatzkommission und der sozialen Betreuung) richtet sich nach dem Versorgungsaufwand, den der Bewohner nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit benötigt.
Die Pflegesätze sind in fünf Pflegegrade eingeteilt. Für die Hausgemeinschaft (HG) sind die Pflegesätze gleich vereinbart.
Die Pflegesätze gelten vom 01. Januar 2021 bis mind. 31. Dezember 2021.
DAS TÄGLICHE ENTGELT BETRÄGT
Für Unterkunft
Für Verpflegung
Für die Ausbildungsumlage
Für die betriebsnotwendigen Investitionskosten
DER TÄGLICHE PFLEGESATZ BETRÄGT
TÄGLICHE im Pflegegrad 1
TÄGLICHE im Pflegegrad 2
TÄGLICHE im Pflegegrad 3
TÄGLICHE im Pflegegrad 4
TÄGLICHE im Pflegegrad 5
DIE ZUZAHLUNGEN DER PFLEGEKASSEN BETRÄGT
Im Pflegegrad 1
Im Pflegegrad 2
Im Pflegegrad 3
Im Pflegegrad 4
Im Pflegegrad 5
KURZZEITPFLEGE / VERHINDERUNGSPFLEGE
Der tägliche Pflegesatz in den Pflegegraden
2 bis 5 beträgt:
EINZELZIMMERZUSCHLAG
Der Zuschlag für ein Einzelzimmer beträgt € 10 - pro Tag.