Der Pflegesatz (Entgelt für Leistungen der Pflege, der medizinischen Behandlungspflege, PSG-II-Zuschlag gem. Landespflegesatzkommission und der sozialen Betreuung) richtet sich nach dem Versorgungsaufwand, den der Bewohner nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit benötigt.
Die Pflegesätze sind in fünf Pflegegrade eingeteilt. Für die Hausgemeinschaft (HG) sind die Pflegesätze gleich vereinbart.
Die Pflegesätze gelten vom 01. September 2022 bis 31. Dezember 2022.
DAS TÄGLICHE ENTGELT BETRÄGT
Für Unterkunft
Für Verpflegung
Für die Ausbildungsumlage Hausgemeinschaft
Für die Ausbildungsumlage allgemeine Pflege
Für die betriebsnotwendigen Investitionskosten
DER TÄGLICHE PFLEGESATZ BETRÄGT
TÄGLICHE im Pflegegrad 1
TÄGLICHE im Pflegegrad 2
TÄGLICHE im Pflegegrad 3
TÄGLICHE im Pflegegrad 4
TÄGLICHE im Pflegegrad 5
DIE ZUZAHLUNGEN DER PFLEGEKASSEN BETRÄGT
Im Pflegegrad 1
Im Pflegegrad 2
Im Pflegegrad 3
Im Pflegegrad 4
Im Pflegegrad 5
KURZZEITPFLEGE / VERHINDERUNGSPFLEGE
Der tägliche Pflegesatz in den Pflegegraden
2 bis 5 beträgt:
EINZELZIMMERZUSCHLAG
Der Zuschlag für ein Einzelzimmer beträgt € 10 - pro Tag.