DAS TÄGLICHE GESAMTENTGELT BETRÄGT DERZEIT
Hausgemeinschaft
Im Pflegegrad 1
€ 89,07
Im Pflegegrad 2
€ 108,40
Im Pflegegrad 3
€ 124,58
Im Pflegegrad 4
€ 141,44
Im Pflegegrad 5
€ 149,00
DAS MONATLICHE GESAMTENTGELT BETRÄGT DERZEIT (BEI 30,42 TAGEN)
Hausgemeinschaft
Im Pflegegrad 1
€ 2.584,51
Im Pflegegrad 2
€ 2.527,53
Im Pflegegrad 3
€ 2.527,72
Im Pflegegrad 4
€ 2.527,60
Im Pflegegrad 5
€ 2.527,58
Die Zuzahlung der Kassen ist bereits abgezogen.
Zur Berechnung des monatlichen Privatanteils gemäß Faktor 30,42 in einem Doppelzimmer
Sollte das monatliche Einkommen, die Rente ect. nicht ausreichen, die monatlichen Heimkosten zu tragen, so übernimmt grundsätzlich der Bezirk Oberbayern als zuständiger Sozialhilfeträger den übersteigenden Teil der Heimkosten. Gerne beraten wir zu den in dieser Angelegenheit anfallenden Fragen und Anträgen.
Bei einer Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege beteiligen sich die Pflegekassen für längstens 28 Tage pro Kalenderjahr bei den Pflegegraden 2 - 5 an den pflegebedingten Aufwendungen und dem Ausbildungszuschlag bis zu einem Höchstbetrag von je € 1.612,00.