DAS TÄGLICHE GESAMTENTGELT BETRÄGT DERZEIT
Hausgemeinschaft
Im Pflegegrad 1
€ 94,16
Im Pflegegrad 2
€ 117,02
Im Pflegegrad 3
€ 133,19
Im Pflegegrad 4
€ 150,05
Im Pflegegrad 5
€ 157,62
DAS MONATLICHE GESAMTENTGELT BETRÄGT DERZEIT (BEI 30,42 TAGEN)
Hausgemeinschaft
Im Pflegegrad 1
€ 2.739,35
Im Pflegegrad 2
€ 2.789,75
Im Pflegegrad 3
€ 2.789,64
Im Pflegegrad 4
€ 2.789,52
Im Pflegegrad 5
€ 2.789,80
Die Zuzahlung der Kassen ist bereits abgezogen.
Zur Berechnung des monatlichen Privatanteils gemäß Faktor 30,42 in einem Doppelzimmer
Sollte die Rente der betroffenen Person bzw. deren Vermögen nicht ausreichen, die monatlichen Heimkosten zu tragen, so übernimmt grundsätzlich der Bezirk Oberbayern als zuständiger Sozialhilfeträger den übersteigenden Teil der Heimkosten. Eine Kostenbeteiligung der nächsten Angehörigen ist i.d.R. ausgeschlossen. Gerne beraten wir zu den in dieser Angelegenheit anfallenden Fragen und Anträgen.
Bei einer Kurzzeitpflege beteiligen sich die Pflegekassen für längstens 15 Tage pro Kalenderjahr bei den Pflegegraden 2 - 5 an den pflegebedingten Aufwendungen
und dem Ausbildungszuschlag bis zu einem Höchstbetrag von je € 1.774,00.
Bei einer Verhinderungspflege beteiligen sich die Pflegekassen für längstens 14 Tage pro Kalenderjahr bei den Pflegegraden 2 - 5 an den pflegebedingten
Aufwendungen und dem Ausbildungszuschlag bis zu einem Höchstbetrag von je € 1.612,00.
DER TÄGLICHE PFLEGESATZ IN DER KURZZEITPFLEGE / VERHINDERUNGSPFLEGE
BETRÄGT ab 01.01.2023
Pflegegrad 2 bis 5
Das tägliche Entgelt für Unterkunft beträgt
Das tägliche Entgelt für Verpflegung beträgt
Das tägliche Entgelt für die Ausbildungsumlage in der Hausgemeinschaft beträgt
€ 4,30
Das tägliche Entgelt für die Ausbildungsumlage in der allgemeinen Pflege beträgt
€ 3,97
Das tägliche Entgelt für die betriebsnotwendigen Investitionskosten beträgt
€ 16,06
Der Einzelzimmerzuschlag beträgt
€ 10,00
Eine Pauschale für Körperpflegeartikel
€ 5,00